Schausteller - Schießgeschäfte brauchen eine

zusätzliche Unfallversicherung

Das Schußwaffengesetz ist in Kraft und die Ordnungsämter sowie Polizeibehörden verlangen für jedes Schießgeschäft eine gesetzliche Haftpflichtversicherung, die der Schaustellerverordnung entspricht und darüber hinaus eine Unfallversicherung, die für den Todesfall 10.000 Euro und für den Invaliditätsfall 100.000 Euro an Leistungen vorsieht.

Nach der wörtlichen Auslegung des Gesetzes bestehen viele Behörden zusätzlich zur Haftpflichtversicherung auf den Nachweis einer Unfallversicherung mit den obigen Summen, selbst wenn alle im Geschäft tätigen Personen in der Berufsgenossenschaft angemeldet sind. Wenn eine Unfallversicherung nicht nachgewiesen werden kann, wird die Genehmigung zum Schießbetrieb versagt.

Eine Rückfrage beim Bundesinnenministerium ergab, daß in Sachen "Schausteller" noch eine Verwaltungsanweisung in Arbeit ist.

Das Innenministerium des Landes NRW vertritt die Auffassung, daß eine private Unfallversicherung immer dann erforderlich ist, wenn nicht nachgewiesen werden kann, daß alle im Geschäft tätigen Personen bei der Berufsgenossenschaft versichert sind.

Eine Bescheinigung der BG wird jedoch schwer zu erhalten sein und was ist, wenn im Rahmen der Familien- oder Kollegenhilfe ein Unfall eintritt und die BG einen Schaden nicht anerkennt? Dann haften Sie als Unternehmer bis zur geforderten Versicherungssumme privat und machen sich ggf. wegen Gesetzesverstoß strafbar.

Bis zur endgültigen Regelung ist es sicherlich sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Im Rahmen eines Sammelvertrages wird z. B. bei der BIFUNDA GmbH Versicherungsmakler dieser Versicherungsschutz preisgünstig angeboten.

(Ferdinand Bischoff / BIFUNDA)

Wir bieten Ihnen den geforderten Versicherungsschutz schnell und günstig,
hier unsere Bedingungen:

Geschriebene Bedingungen in Ergänzung der Allgemeinen Unfallversicherung
Police Nr. 33 . 27 37 76 BIFUNDA GmbH Versicherungsmakler

Es gelten folgende Vereinbarungen:

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schausteller – Schießgeschäfte,
die der Schausteller – Haftpflichtverordnung unterliegen und zusätzlichen
Versicherungsschutz gemäß § 27 des Schußwaffengesetzes benötigen.

Die jeweiligen Geschäfte werden in diesem Rahmenvertrag angemeldet.

Die Versicherungssummen betragen
bei Tod €uro 10.000 bei Invalidität €uro 100.000

pro versicherter Person.

In Schießgeschäften gelten maximal gleichzeitig 3 Personen, Kosten pro Jahr 60,00 Euro
bei größeren Geschäften maximal gleichzeitig 5 Personen, Kosten pro Jahr 110,00
versichert.

Versicherungsschutz besteht nur während des Schießbetriebes,
also nicht beim Auf- u. Abbau des Geschäftes, damit sich die Sache nicht unnötig verteuert.

  • In Abweichung von den allgemeinen Bedingungen gelten Neuzugänge ab dem auf die Zahlung folgenden Tag versichert. Der Zahlungseingang bei der BIFUNDA-Assekuranz oder der BIFUNDA GmbH Versicherungsmakler ist maßgebend. Der jeweilige Beitrag gilt für die Zeit bis zum
    darauffolgenden 1. Juni.
  • Verantwortlich für den Kundendienst ist solange der Vertrag ungekündigt besteht die:
  • BIFUNDA GmbH Versicherungsmakler
    Am Güterbahnhof 2 in 47051 Duisburg.
    Telefon: 0203. 2 39 48. F a x: 0203. 2 65 55.

    Rufen Sie uns an wenn Sie noch Fragen haben - Montags bis Freitags 9 - 12 und 14 - 17 Uhr außer Do-nachm.
    Unfallschutz "24 Stunden und weltweit" bieten wir ebenfalls zu günstigen Beiträgen - fragen Sie danach.