Schausteller - Schießgeschäfte brauchen eine
zusätzliche Unfallversicherung
Das Schußwaffengesetz ist in Kraft und die Ordnungsämter sowie Polizeibehörden verlangen für jedes Schießgeschäft eine gesetzliche Haftpflichtversicherung, die der Schaustellerverordnung entspricht und darüber hinaus eine Unfallversicherung, die für den Todesfall 10.000 Euro und für den Invaliditätsfall 100.000 Euro an Leistungen vorsieht.
Nach der wörtlichen Auslegung des Gesetzes bestehen viele Behörden zusätzlich zur Haftpflichtversicherung auf den Nachweis einer Unfallversicherung mit den obigen Summen, selbst wenn alle im Geschäft tätigen Personen in der Berufsgenossenschaft angemeldet sind. Wenn eine Unfallversicherung nicht nachgewiesen werden kann, wird die Genehmigung zum Schießbetrieb versagt.
Eine Rückfrage beim Bundesinnenministerium ergab, daß in Sachen "Schausteller" noch eine Verwaltungsanweisung in Arbeit ist.
Das Innenministerium des Landes NRW vertritt die Auffassung, daß eine private Unfallversicherung immer dann erforderlich ist, wenn nicht nachgewiesen werden kann, daß alle im Geschäft tätigen Personen bei der Berufsgenossenschaft versichert sind.
Eine Bescheinigung der BG wird jedoch schwer zu erhalten sein und was ist, wenn im Rahmen der Familien- oder Kollegenhilfe ein Unfall eintritt und die BG einen Schaden nicht anerkennt? Dann haften Sie als Unternehmer bis zur geforderten Versicherungssumme privat und machen sich ggf. wegen Gesetzesverstoß strafbar.
Bis zur endgültigen Regelung ist es sicherlich sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Im Rahmen eines Sammelvertrages wird z. B. bei der BIFUNDA GmbH Versicherungsmakler dieser Versicherungsschutz preisgünstig angeboten.
(Ferdinand Bischoff / BIFUNDA)
Wir bieten Ihnen den
geforderten Versicherungsschutz schnell und günstig,
hier unsere Bedingungen:
Geschriebene Bedingungen in
Ergänzung der Allgemeinen Unfallversicherung
Police Nr. 33 . 27 37 76 BIFUNDA
GmbH Versicherungsmakler
Es gelten folgende Vereinbarungen:
Der Versicherungsschutz bezieht
sich auf Schausteller Schießgeschäfte,
die der Schausteller Haftpflichtverordnung unterliegen und
zusätzlichen
Versicherungsschutz gemäß § 27 des Schußwaffengesetzes benötigen.
Die jeweiligen Geschäfte werden in diesem Rahmenvertrag angemeldet.
Die Versicherungssummen betragen
bei Tod uro 10.000 bei Invalidität uro 100.000
pro versicherter Person.
In Schießgeschäften gelten
maximal gleichzeitig 3 Personen, Kosten pro Jahr 60,00
Euro
bei größeren Geschäften maximal gleichzeitig 5
Personen, Kosten pro Jahr 110,00
versichert.
Versicherungsschutz besteht nur
während des Schießbetriebes,
also nicht beim Auf- u. Abbau des Geschäftes, damit sich die
Sache nicht unnötig verteuert.
BIFUNDA GmbH
Versicherungsmakler
Am Güterbahnhof 2 in 47051 Duisburg.
Telefon: 0203. 2 39 48. F a x: 0203. 2 65 55.
Rufen Sie uns an wenn Sie noch
Fragen haben - Montags bis Freitags 9 - 12 und 14 - 17 Uhr außer
Do-nachm.
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