Wichtige und interessante Informationen:
Verkehrssicherungspflicht und Haftung für Schausteller und Marktbetreiber!
Im Amtsblatt der Stadt Duisburg wird auf folgendes hingewiesen:
Veranstaltungen und Märkte:
§3 Die Verkehrssicherungspflicht und Haftung obliegt den Standplatzinhabern bis zur Fahrbahnmitte.
Es ist Sache des Standplatzinhabers sich gegen Haftpflichtschäden, Diebstahl- Sturm- und Feuerschäden zu versichern.
Die BIFUNDA bietet diese Versicherungen auch kurzfristig an!
Wochenanzeiger Duisburg zum Hochwasser
Rheinhochwassser real…
Wir haben zum diesem Thema aus verschieden Quellen Informationen für Sie zusammen gestellt denken Sie an
Elementarschäden für Haus und Wohnung.
Aktuelles zur Elementarschadenversicherung
Hilfen aus Landesmitteln sollen nur noch diejenigen erhalten, die sich tatsächlich nicht versichern können.
Es sind nur 2 % aller Versicherungskunden gegen Elementarschäden versichert.
Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Elementarversicherung mit Starkregen.